Der JPX Jet Protector ist ein Schweizer Qualitätsprodukt, das in Deutschland ausschließlich zur Tierabwehr eingesetzt werden darf. Das handliche Gerät ist frei erwerb- und führbar* (keine Anscheinwaffe) und es ist keine behördliche Registrierung notwendig! Das qualitativ hochwertige Gerät besteht aus einem wieder verwendbaren Pistolengriffstück aus Kunststoff und einem 2-schüssigen Einweg-Wechselmagazin. Das Wechselmagazin besteht aus 2 innenliegenden Alu-Patronen mit Wirkladung und einem Kunststoffgehäuse. Die Handhabung ist - auch für Laien - sehr einfach und auf einer Distanz von 1,5 bis 7,0 m ist es fast unmöglich das Ziel zu verfehlen. Leistungsschwankungen wie bei "normalem" Pfefferspray kann man ausschliessen. Bei Abschuss wird durch Druckaufbau mittels Gasgenerator die vorderste Berstscheibe zerstört und der Patroneninhalt von je 10ml (10 % Oleoresin Capsicum und 2,4% Capasaicinoid) mit einer Geschwindigkeit von 180 m/s aus der Kartusche geblasen.Dies ist die stärkste Menge, die in Deutschland zugelassen ist. Die Flüssigkeit hat stark reizende Wirkung auf Haut, Augen und Atemwege. Bei dem Oleoresin Capsicum (OC) handelt es sich um ein Extrakt aus Cayenne Pfeffer. Die Konzentration beim JPX Jet Protector ist 200% höher als bei herkömmlichen Pfefferspray. Das Ziel ist sofort handlungsunfähig aber nicht dauerhaft verletzt oder geschädigt. Auch bei Gegenwind treffen sie sicher das Ziel. Bei einer Geschwindigkeit von bis zu 650 km/h sit eine Beeinträchtigung von Seitenwinden so gut wie ausgeschlossen. Laut einem Bericht der "Bildzeitung" vom 27.10.2008 prüft Innenminister Heribert Rech (Baden-Württemberg) gerade die Einführung des Gerätes bei der Polizei. Lieferumfang: Jet Protector JPX im Set (Griffstück, Wechselmagazin und Transportkoffer. Den Jet Protector gibt es nur mit roten Griffstück. Gewicht: 385 g Maße: 190 x 90 x 37 mm Material: Polymer Kunststoff Einsatzreichweite: 1,5 - 7 m Einsatztemperatur: -20°C - +60°C Magazinkapazität: 2 Schuss Reizstoff: 10% OC (Oleoresin Capsicum) Geschwindigkeit: 180 m/s (650 km/h)
*Bundeskriminalamt Wiesbaden (12. Dezember 2007) Auszug aus dem Feststellungsbescheid nach § 2 Abs. 5 WaffG in Verbindung mit § 48 ABs. 3 WaffG des Bundeskriminalamtes vom 12.12.2007 (Az. SO 11-5164.01 Z 174) 2-schüssiges "Tierabwehrgerät" Piexon JPX JET Protector Ergebnis der Prüfung: 1. Die Version "Tierabwehr-Gerät" mit den Wechselaufsätzen, die als "Tierabwehrgerät" gekennzeichnet sind, unterliegen aufgrund des vorgesehenen Verwendungszweckes "Tierabwehrgerät" nicht dem WaffG. |