Änderungen im Waffenrecht Hieb und Stoßwaffen,Einhandmesser,feststehende Messer

 

§ 42a WaffG -Führungsverbot für Hieb-und Stoßwaffen, Einhandmesser und feststehende

Messer mit Klingenlänge über 12 cm

Führen = Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume

oder des befriedeten Besitztums.

Außnahmen:

Transport in einem verschlossenen Behältnis

Verwendung bei Foto-, Film-, Fernseh- oder Theateraufnahmen

Führen bei Vorliegen eines berechtigten Interesses:

z.B. im Zusammenhang mit der Berufsausübung, Brauchtumspflege oder beim Sport

oder das Führen dient einem allgemein anerkannten Zweck:

z.B. das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke wie Picknick, Bergsteigen oder

bei der Gartenpflege.

Verstoß gegen Führungsverbot:

Ordnungswidrigkeit § 53(1) Nr. 21a  Geldbuße bis zu 10.000 Euro

Quelle: Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Inspektion 470-Waffen- und Sprengstoffkriminalität.



rivers west k-isom guardian angel böker combat knife daypack campingkocher reisetasche handschuhe taschenmesser extrema ratio regenjacke uhr einhandmesser zelt gürtel umhängetasche rucksack wasserfilter luminox schlafsack pfefferspray thermoskanne

Warenkorb

0 Artikel
0,00 EUR
zur Kasse »

Sicher einkaufen

Service

hotline

Zahlungsarten

Sicherer Versand

Top Seller

HAIX Airpower P65
HAIX Airpower P65
134,90EUR
inkl. ges. MwSt. zzgl. Versand

Besuchen Sie uns bei

facebook
twitter
Valid HTML 4.01 Transitional